Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht hilft, wenn man unvorhergesehen nicht mehr selbst handeln kann. Das kann beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit wie fortschreitender Demenz der Fall sein. Liegt im Ernstfall keine Vollmacht vor, kann niemand handeln. Es besteht kein Kontozugriff, Verträge können nicht abgeschlossen oder gekündigt werden und Anträge bei der Krankenkasse oder Behörden können nicht gestellt werden. Gerade direkt nach einem akuten Ereignis ist es oft wichtig, schnell handlungsfähig zu sein.

Angehörige entlasten

Nahe Angehörige sind durch eine solche Situation ohnehin emotional schon stark belastet. Dennoch wollen sie schnell helfen. Ohne Vollmacht sind ihnen allerdings oft die Hände gebunden. In diesen Fällen noch herausfinden zu müssen, auf welchen Wegen man überhaupt helfen kann und welche Schritte notwendig sind, führt oft zu großer psychischer Erschöpfung.

weiter möglichst selbstbestimmt leben

Zwar können im Ernstfall nur noch eingeschränkt eigene Entscheidungen getroffen werden, in der Vollmacht können einem Bevollmächtigten aber Anweisungen zur Umsetzung des eigenen Willens erteilt oder Wünsche geäußert werden. Gibt es keinen Bevollmächtigten wird regelmäßig ein Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt. Dabei handelt es sich um fremde Dritte, zu denen keine Beziehung besteht. Sie kennen die eigenen Wünsche nicht und handeln oft rein rational und „nach Aktenlage“.

Dem kann vorgebeugt werden, indem man einer Person, der man vertraut umfassende Vollmacht erteilt.

Risiken beachten

Die Person des Bevollmächtigten sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Eine Vollmacht bietet auch immer die Möglichkeit zum Missbrauch. Gerade wenn man selbst nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen, ist man darauf angewiesen, dass der Bevollmächtigte nicht den eigenen Wünschen zuwider handelt.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und Risiken und unterstützen Sie dabei, einen geeigneten Bevollmächtigten zu finden.

Angehörige entlasten

Im Ernstfall stellen Behördengänge und die Auseinandersetzung mit einem gerichtlichen Betreuer Belastungen dar, die vermieden werden können.

Selbst bestimmen

Nur wer rechtzeitig eine Vollmacht erteilt, kann darin noch Wünsche äußern und Anweisungen geben.

Risiken beachten

Ein Bevollmächtigter erhält viel Macht. Seine Person sollte sorgfältig ausgewählt werden.

Unüberlegte Aussagen können strafrechtliche Konsequenzen haben – schweigen schützt Ihre Rechte effektiv und rechtlich.

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