- Stiftung kurz erklärt
Viele sehen in einer Stiftung ein Allheilmittel zum Steuern sparen. Doch was genau tut eine Stiftung eigentlich und wie funktioniert sie?
Auf die Ewigkeit angelegte Rechtspersönlichkeit
Grundsätzlich gilt: Eine Stiftung ist ein eigenes, auf die Ewigkeit angelegtes, Rechtssubjekt mit eigenem Vermögen. Ziel der Stiftung ist es, den Stiftungszweck zu dauerhaft fördern. Dies tut die Stiftung, indem sie Erträge, die aus dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden und Spenden einsetzt, um beispielsweise Stipendien zu vergeben oder Forschungsmittel bereitzustellen. Aus der Anlage auf die Ewigkeit folgt, dass das Grundvermögen der Stiftung, der „Stiftungsstock“, in seinem Bestand erhalten bleiben muss. Es dürfen also ausschließlich Spenden, Zinserträge, Dividenden, Mieteinnahmen usw. verwendet werden, das Grundkapital darf nicht verbraucht werden. Eine Ausnahme hiervon bildet die sogenannte „Verbrauchsstiftung“, die nur auf kurze Zeit angelegt ist.
Dauerhafte Förderung des Stiftungszwecks
Sinn und Zweck der Stiftung ist die Förderung des Stiftungszwecks. Die Stifter sind in der Wahl des Zweckes absolut frei, handelt es sich aber um gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, profitiert die Stiftung von steuerlichen Vergünstigungen.
Vielen Stiftern liegt aufgrund ihrer eigenen Geschichte ein bestimmter Grund besonders am Herzen. Sei es die Förderung medizinischer Forschung, von Kunst und Kultur, des Tierschutzes oder ganz persönlicher Anliegen. Die eigene Stiftung bietet die Möglichkeit, diesen Zweck kontrolliert und zielgerichtet zu fördern und dabei selbst über die konkreten Maßnahmen und die Zielrichtung der Förderung zu entscheiden.
Zu Lebzeiten kann der Stifter die Geschicke der Stiftung noch selbst bestimmen. Aber auch für die Zeit danach kann er ganz individuelle Vorgaben zur Förderung des Stiftungszwecks machen. Auf diese Weise stellt er sicher, dass die Stiftung auch nach seinem Tod noch in seinem Sinne handelt. Die ältesten privaten Stiftungen in Deutschland bestehen bereits seit mehreren hundert Jahren und auch neu geründete Stiftungen sind darauf angelegt, für immer zu bestehen.
Stiftungsformen
Es gibt verschiedene Formen von Stiftungen, die abhängig vom Stiftungszweck sind und für die jeweils verschiedene Regelungen und steuerliche Vorteile gelten.
Gemeinnützige Stiftungen sind weitgehend von steuerlichen Verpflichtungen befreit. Darunter die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, (bedingt) Kapitalertragsteuer und weitgehend die Grundsteuer.
Voraussetzung für die Steuerbefreiungen ist die Förderung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwechs im Sinne der Abgabenordnung.
Ebenso möglich ist die Förderung und Versorgung der nahen Angehörigen des Stifters als Stiftungszweck festzulegen. Steuerbefreiungen oder Vergünstigungen sind hier nur beschränkt möglich.
Aus diesem Grund empfiehlt sich in bestimmten Fällen die Kombination beider Möglichkeiten zu einer gemeinnützigen Familienstiftung. Eine solche verfolgt grundsätzlich eines steuerbegünstigten Zweck und profitiert insofern von Steuervergünstigungen, darf aber bis zu einem Drittel ihrer Erträge verwenden, um die nächsten Angehörigen des Stifters zu versorgen.
Fördert ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke und erhält hierfür verschiedene Steuerbefreiungen.
Dient der Versorgung Angehöriger des Stifters. Profitiert nur in begrenztem Maße von Steuerbefreiungen.
Kombiniert die Förderung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke mit der Versorgung Angehöriger des Stifters.
Nachteile von Stiftungen
Der wesentliche Nachteil einer eigenen Stiftung ist die Gebundenheit des Vermögens. Sobald Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben oder andere Wertgegenstände in die Stiftung eingebracht wurden, sind sie dem direkten Zugriff des Stifters dauerhaft entzogen. Es ist dann nicht mehr möglich, diese Gegenstände wieder aus dem Stiftungsvermögen herauszunehmen. Um hier den dauerhaften Zugriff für den Stifter zu sichern, sollte vor dem Einbringen in die Stiftung zwingend anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Fazit
Eine Stiftung kann unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, um Steuern zu sparen. Die Gründung einer Stiftung macht aber nur selten Sinn, wenn das der einzige Beweggrund ist.
Im Vordergrund sollte stets die Förderung des Stiftungszwecks stehen. Die Stiftung ist ein sinnvolles Instrument, Projekte und Herzensangelegenheiten dauerhaft, auch über den eigenen Tod hinaus zu fördern.
Gerade wenn man sonst niemanden hat, dem man sein Vermögen zukommen lassen möchte, kann man durch die Gründung einer Stiftung schon zu Lebzeiten Gutes tun und sicherstellen, dass das eigene Vermögen auch in Zukunft dem eigenen Willen entsprechend eingesetzt wird. Positiver Nebeneffekt ist die steuerliche Begünstigung, durch die der Zweck noch besser gefördert werden kann.