Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundiertes Wissen und individuelle Beratung in ausgewählten Rechtsgebieten. Mit spezialisierten Fachkenntnissen und individueller Betreuung stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite – von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung vor Gericht und schlussendlich Lösung Ihres rechtlichen Anliegens.
Warum wir?
Unsere Kanzlei steht für persönliche Betreuung, spezialisierte Beratung und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bei uns finden Sie juristische Expertise kombiniert mit echter menschlicher Nähe und individuellem Einsatz für Ihr Anliegen.
- Unsere Schwerpunkte
Wir unterstützen Sie vor und nach der Erbschaft durch eine optimale Strukturierung und Vertretung Ihrer Interessen.
Bei sämtlichen unserer Gestaltungsempfehlungen helfen wir Ihnen, die Belastung durch Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer so gering wie möglich zu halten.
Sie wollen eine Stiftung gründen? Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gründung, Anerkennung der Gemeinnützigkeit bis zur Verwaltung.
Wir vertreten Sie bereits im Ermittlungsverfahren und beraten Sie umfassend zur strategischen Prozessführung, um weitere Risiken zu vermeiden.
Sie hatten einen Unfall? Wir kümmern uns um die Regulierung des Schadens und setzen Ihre Interessen gegenüber Versicherern und Gegnern durch.
Wir erstellen für Sie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Bei Bedarf finden wir auch eine geeignete Betreuungsperson.
Inhaltliches zu unseren Schwerpunkten
- Alle Beiträge
- Erbrecht
- Vorsorge
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Steuerrecht

Viele Menschen glauben, Ehepartner dürfen automatisch entscheiden – ein gefährlicher Irrtum.

Wozu eine Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht hilft, wenn man unvorhergesehen nicht mehr selbst handeln kann. Das kann beispielsweise aufgrund eines Unfalls...

Für umfassende Vorsorge sollten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gemeinsam gestaltet und abgestimmt sein.

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie frühzeitig, wer im Ernstfall für Sie entscheidet.

Ein rechtssicheres Testament schützt Ihre Erben und verhindert unnötige Streitigkeiten und Unsicherheiten.

Die gesetzliche Erbfolge greift automatisch, wenn keine testamentarische Regelung getroffen wurde.