Eine eigene Stiftung gründen

Gründe für die eigene Stiftung

Manche Menschen haben schlicht keine konkrete Person, der sie ihr Vermögen zuwenden wollen. Andere stört der Gedanke, dass jemand von ihnen erbt, der nichts zur Erarbeitung des Vermögens beigetragen hat. Viele sehen ihr Vermögen auch nicht als Selbstzweck, sondern wollen es für etwas sinnvolles einsetzen. Das letzte Hemd hat keine Taschen und warum soll man nicht dafür sorgen, dass das Erarbeitete auch im eigenen Sinne verwendet wird.

Mit einer eigenen Stiftung können Sie Ihrem Leben einen neuen Sinn verleihen, der Gesellschaft etwas zurückgeben und die richtige Richtung vorgeben.

Die Gesellschaft unterliegt einem stetigen Wandel, Werte, Traditionen und Interessen der öffentlichen Diskussion verändern sich fortlaufend und damit auch die Schwerpunkte privater und staatlicher Förderung.

Durch die Gründung einer Stiftung können Sie selbst Sorge dafür tragen, dass die Dinge, die einem selbst am Herzen liegen, weiterhin gefördert werden und erhalten bleiben.

Im Unterschied zu einzelnen Spenden an verschiedene Organisationen haben Sie dabei selbst in der Hand, welche Maßnahmen und Projekte unterstützt werden und das auch über den eigenen Tod hinaus.

Der Stiftungszweck

In der Stiftungssatzung legen Sie selbst fest, welche Zwecke die Stiftung fördern soll und machen Vorgaben dazu, wie die Förderung erfolgt. In der Wahl des Zweckes sind Sie absolut frei, die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke kann aber steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Die begünstigten Zwecke sind in den Paragraphen 52 – 54 der Abgabenordnung aufgelistet. Dazu gehören beispielsweise die Förderung von Kunst und Kultur, des Sports, des Denkmalschutzes, des Schutzes von Ehe und Familie, des Tierschutzes, des Brauchtums oder die Förderung der Hilfe Diskriminierter.

Wird ein solcher Zweck in der Satzung festgelegt, kann die Stiftung auf Antrag ganz oder teilweise von der Erhebung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Schenkung- und Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer befreit werden.

Förderung des Stiftungszwecks

Die Förderung des Stiftungszwecks kann auf unterschiedlichste Arten erfolgen.  Es können Stipendien ausgelobt, Vortragsreihen veranstaltet, Filmprojekte gefördert, Museen oder Krankenhäuser betrieben oder bestimmte Personen im alltäglichen Leben unterstützt werden.

Die tatsächlichen Entscheidungen trifft der Stiftungsvorstand. In der Regel gehören Sie als Stifter selbst diesem Gremium an oder sind der einzige Vorstand der Stiftung. So können Sie selbst steuern, wie die Mittel der Stiftung verwendet werde und wie genau der von Ihnen gewählte Zweck gefördert wird.

Die Stiftung ist jedoch von ihrer Natur her für die Ewigkeit angelegt. Der Stiftungszweck muss von ihr also auch nach Ihrem Tod weiter gefördert werden. Sie können hier ganz nach Ihrem eigenen Gusto Vorgaben für den zukünftigen Vorstand machen, um sicherzustellen, dass die Stiftung auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne handelt.

Fördern, was Ihnen am Herzen liegt

Sie entscheiden was und vor allem wie gefördert wird. Geben Sie der Gesellschaft etwas zurück oder lenken Sie sie in die richtige Richtung.

Kontrolle behalten

Sie bestimmen auch über Ihren Tod hinaus, was mit Ihrem Vermögen geschieht und sorgen dafür, dass es in Ihrem Sinne verwendet wird.

Fortwirken in der Nachwelt

Die Stiftung besteht für die Ewigkeit. So bleibt auch Ihr Wirken für die Nachwelt bestehen und hilft den Menschen, die Ihnen am Herzen liegen.

Notwendiges Kapital

Zur Gründung einer eigenen Stiftung ist weit weniger Kapital notwendig, als gemeinhin angenommen wird. Sie können die Stiftung schon zu Lebzeiten mit geringer Kapitalausstattung gründen. Was Sie in die Stiftung einbringen, bleibt für die Stiftung steuerfrei. Zudem steht Ihnen eine entsprechende Spendenquittung zu, sodass Spenden und Zustiftungen von der Steuer abgesetzt werden können.

Wenn Sie die Stiftung zu Ihrer Alleinerbin einsetzen, reicht dieser zukünftige Geldfluss dem Finanzant häufig schon aus, um die Stiftung schon zu Ihren Lebzeiten anzuerkennen. Dabei ist schon der Wert einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses ausreichend, um die Förderung des Stiftungszwecks auch über Ihren Tod hinaus sicherzustellen.

Lassen Sie sich von uns unverbindlich über die Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile einer eigenen Stiftung informieren. Wir beraten Sie gerne und beantworten Ihre Fragen.

Unüberlegte Aussagen können strafrechtliche Konsequenzen haben – schweigen schützt Ihre Rechte effektiv und rechtlich.

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