Vorsorge für den Ernstfall

Vorsorge richtig planen

Der Ernstfall kommt oft überraschend und genau zur falschen Zeit. Ob durch einen Unfall, Krankheit oder andere unvorhergesehen Ereignisse – wenn man selbst nicht mehr handeln kann, ist es wichtig, vorgesorgt zu haben.

Auch wer penibel auf sich achtet ist nicht vor plötzlichen Schicksalsschlägen gefeit. Für einen selbst und Angehörige ist die Situation emotional ohnehin schon sehr belastend. Noch härter wird es, wenn plötzlich niemand handeln und Entscheidungen treffen kann.

Zumindest vor den rechtlichen Problemen kann man sich und seine Lieben durch die richtige Vorsorge schützen. Im Erbrecht hat sich deshalb der sogenannte „Notfallkoffer“ etabliert. Er besteht aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer im Notfall Ihre persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt. So vermeiden Sie gerichtliche Betreuungsverfahren und entlasten Ihre Angehörigen. Wir beraten Sie umfassend zur rechtssicheren Gestaltung – individuell, vorausschauend und vertrauensvoll.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist das Mittel der Wahl, wenn es um eine menschenwürdige medizinische Versorgung im Ernstfall geht. Hierin werden für bestimmte Situationen Handlungsvorgaben zu medizinischen Eingriffen und Behandlungen gemacht. Die Möglichkeiten gehen hier weit über ein „Abschalten“ oder „Stecker ziehen“ hinaus und sollten sorgfältig gewählt werden.

Testament

Wer nicht mehr handeln kann, kann auch kein wirksames Testament mehr errichten. Auch wenn der Todesfall erst Jahre später eintritt, besteht hierzu keine Möglichkeit mehr. Es tritt dann die oft ungewollte Erbfolge nach Gesetz ein.

Auch um den Ehegatten oder die Lieben zu schützen ist es wichtig, hier frühzeitig vorgesorgt zu haben, damit im Ernstfall Klarheit herrscht.

Beiträge

  • Vorsorge
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